Weiterbildungsermächtigung

Die Abteilung für Allgemein- und Unfallchirurgie besitzt verschiedene Weiterbildungsermächtigungen, so dass angehende Fachärzte auf den jeweiligen Gebieten weitergebildet werden dürfen. Sie trägt damit zu einer soliden Ausbildung der Ärzteschaft bei. Diese Weiterbildungsermächtigung wird von der Ärztekammer erteilt und besteht für folgende Bereiche:

  • 6 Jahre Weiterbildungszeit für Chirurgie (alte WBO)
     
  • 2 Jahre Weiterbildungszeit für Unfallchirurgie (alte WBO)
     
  • Weiterbildung nach neuer WBO ist beantragt
     
  • 6 Jahre Weiterbildungszeit für Chirurgie (alte WBO)