Krankenhaus Maria Hilf
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Telefon: | 02641 83-0 |
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Telefax: | 02641 83-1771 |
E-Mail: | info.maw@marienhaus.de |
Internet: | http://www.marienhaus-klinikum-ahr.de |
Oberarzt / Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin, Krankenhaushygieniker
Telefon: | 02641 83-5708 |
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Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
liebe Angehörige und Besucher,
als man Mitte März damit rechnete, dass die Corona-Pandemie auch Deutschland eine Vielzahl von Covid-19-Patienten bescheren würde, wurden die Krankenhäuser von der Politik angehalten, elektive Eingriffe und Behandlungen, sofern medizinisch vertretbar, zu verschieben. Damit sollten die im Notfall dringend benötigten Kapazitäten in der Intensivmedizin freigehalten werden. Die Zahl der Covid-19-Patienten ist erfreulicher Weise gering geblieben.
Und so kehren wir Schritt für Schritt wieder in den Normalbetrieb zurück.
Wir sind gut vorbereitet und freuen uns, Ihnen auch zukünftig als Partner in gesundheitlichen Fragen zur Seite zu stehen. Unser wichtigstes Anliegen ist es dabei, unsere Patientinnen und Patienten und unsere Mitarbeitenden weiterhin zu schützen.
Helfen Sie uns dabei!
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Sorge haben, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, rufen Sie in jedem Fall erst Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 an.
Kommen Sie NICHT ohne Absprache in unsere Notaufnahme!
(Bitte beachten Sie: Je nach aktueller Lage werden wir unsere Maßnahmen und Beschränkungen anpassen oder ausweiten. Stand: 18.05.2020)
Das Risiko, sich im Krankenhaus mit dem Sars-CoV-2-Virus zu infizieren ist nicht höher, als im ganz normalen Alltag, z. B. beim Einkaufen.
Dafür haben wir ein ganzes Bündel von Hygienemaßnahmen geschnürt:
Räumliche Trennung
Covid-19-Patienten und Verdachtsfälle werden bei uns von den übrigen Patienten räumlich strikt getrennt. Dafür haben wir nicht nur jeweils separate Bereiche eingerichtet, sondern sorgen auch dafür, dass sich die Patienten nicht auf ihren Wegen durchs Haus begegnen (Wegeführung).
Getrenntes Personal
Unsere Mitarbeitenden werden immer jeweils in einem der Bereiche eingesetzt. Patienten, die nicht an Covid-19 erkrankt sind, werden also von anderen Ärzten oder Pflegekräften behandelt, als Patienten, die unter einer Corona-Infektion leiden.
Aufklärung
Bevor wir einen Patienten stationär bei uns aufnehmen, klären wir bereits im Vorfeld mit ihm und seinem einweisenden Arzt zusammen ab, ob ein Risiko auf eine Corona-Infektion vorliegen könnte. Auch gehen wir in Vorgesprächen detailiert auf die Patienten ein, die Angst vor einer Behandlung im Krankenhaus haben, weil sie dort ein erhöhtes Infektionsrisiko befürchten.
Personalschulungen / Hygienekonzept
Unser Personal ist darauf geschult, die derzeit besonders notwendigen Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen. Wir halten uns dabei an die aktuellen Anweisungen und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Vorgaben des Landes.
Wir stimmen uns mit den Verantwortlichen für Hygiene und Risikomanagement in der Marienhaus Unternehmensgruppe ab und haben unseren Pandemieplan, den wir standardmäßig vorhalten, an die aktuelle Lage und den konkreten Erreger angepasst.
Darüber hinaus halten wir engmaschigen Kontakt zum für uns zuständigen Gesundheitsamt.
Bei medizinischer Begründung führen wir bei stationären Neuaufnahmen, auch wenn der Patient keine entsprechenden Symptome aufweist, eine Untersuchung auf Corona-Viren durch. An Werktagen liegt das Ergebnis in der Regel nach sechs Stunden vor. Bis das Testergebnis vorliegt, warten Patienten zunächst in einem Einzelzimmer*.
Werden bei Ihnen keine Corona-Viren nachgewiesen, versorgen wir Sie wie üblich.
Sollte bei Ihnen ein positiver Befund auftreten, müssen wir Sie in Quarantäne nach Hause schicken. Genauere Vorgaben erhalten Sie dann vom zuständigen Gesundheitsamt.
Wenn der bei Ihnen geplante Eingriff aber dringend ist und nicht verschoben werden kann, werden Sie bei uns unter Isolationsbedingungen versorgt. Dabei halten wir uns an die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts in Berlin. (s. auch Folder "Stationäre Aufnahme" unten)
*Bei steigender Belegung in unserer Klinik kann es erforderlich werden, dass Sie auch dann schon mit einem anderen Patienten in einem Zweibettzimmer untergebracht werden müssen, wenn das Testergebnis noch nicht vorliegt. In diesem Fall befolgt das Personal strenge Regelungen, die von unserem Krankenhaushygieniker festgelegt wurden, um eine Übertragung des Virus zu verhindern
Mund-Nasen-Schutz-Maske
Wenn Sie von unserem Personal eine Mund-Nasen-Schutz-Maske (MNS-Maske) erhalten, ist diese verbindlich zu tragen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Baustein in unserem Hygieneplan, um in unserem Krankenhaus die Ausbreitung von Viren (insbesondere von SARS-CoV-2 / Corona) und Bakterien zu verhindern. Damit das gelingt, beachten Sie bitte die Vorgaben, wie Sie eine solche MNS-Maske korrekt an- und ablegen und wie Sie sich verhalten, während Sie eine MNS-Maske tragen. (s. auch Folder "MNS-Masken" zum Download unten)
Abstand halten
Halten Sie mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Menschen ein, wie im Alltag z.B. beim Einkaufen auch. Bleiben Sie möglichst in Ihrem Zimmer (auch wenn Sie nicht isoliert sind). Nutzen Sie wie möglich vornehmlich die Treppen, fahren Sie nur einzeln im Aufzug.
Hände-Hygiene
Desinfizieren oder waschen Sie sich gründlich die Hände bei allen kritischen Kontakten, entsprechende Mittel stehen auf den Fluren und in den Zimmern bereit. Husten und niesen Sie nur in Ihre Armbeuge. (s. auch Folder "Händehygiene" zum Download unten)
Oberflächen-Hygiene
Desinfizieren Sie Kontaktflächen im Sanitärbereich.
GRUNDSÄTZLICH GILT:
Je Patient – ein Besucher – pro Tag – 1 Stunde zwischen 14 und 18 Uhr
Beim Genesungsprozess spielen die Angehörigen und ihre Fürsorge eine wichtige Rolle. Unter den besonderen Voraussetzungen der Corona-Pandemie haben wir uns daher dazu entschlossen, die Besuchsregelungen zu lockern. Sofern ein Patient nicht an Covid-19 erkrankt ist, darf er eine Person benennen, die ihn einmal am Tag für eine Stunde im Zeitraum zwischen 14 und 18 Uhr besuchen kann (sofern der Patient nicht an Covid-19 erkrankt ist).
Wir führen Eingangskontrollen durch. Füllen Sie bei Ihrem 1. Besuch den Besucher-Fragebogen aus (kann unten heruntergeladen und vorab ausgefüllt werden). Dieser wird am Eingang hinterlegt und bei jedem Besuch um das aktuelle Datum mit Uhrzeit ergänzt. Wenn der Patient entlassen wurde, wird das Dokument mit dessen Akte zusammen vernichtet.
Sie erhalten von uns bei jedem Besuch ein Ausweisetikett, das Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts gut sichtbar an Ihrer Kleidung tragen.
So verhalten Sie sich als Besucher verantwortungsbewusst:
Allgemeine Corona-Hinweis für Schwangere und Säuglinge finden Sie hier: https://www.dggg.de/news/hinweise-und-faq-zum-coronavirus-fuer-schwangere-und-saeuglinge-1181/
Für unseren Kreißsaal und die Wochenstation gilt:
Wenn Sie zur Geburt in unser Haus kommen, kann Ihr Partner bzw. eine Person Ihres Vertrauens Sie im Kreißsaal begleiten.
Nach der Geburt dürfen Sie weitere zwei Stunden gemeinsam im Kreißsaal die erste Zeit genießen.
Wenn Mutter und Kind auf die Wochenstation verlegt werden, muss die Begleitperson in der Regel das Klinikum verlassen und darf täglich für eine Stunde zu Besuch kommen. Ausnahmen gelten für Familienzimmer. Hier darf der Partner so lange bleiben, wie Mutter und Kind. Allerdings bitten wir darum, dass Sie das Zimmer möglichst nicht verlassen.
Die Besuchregeln gelten nicht für Eltern, deren Kinder auf unserer Kinder- und Jugendmedizin-Abteilung behandelt werden. Ein Elternteil darf dauerhaft beim Kind bleiben. Allerdings bitten wir darum, dass Sie das Zimmer möglichst nicht verlassen und die allgemeinen Hygiene-Regeln für Besucher beachten.
Die Besuchregeln gelten auch für Patienten auf der Intensivstation. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich Ihr Besuch durch Notfälle oder medizinische/pflegerische Maßnahmen verzögern kann oder er vorzeitig enden muss.
Die Besuchregeln gelten nicht für Angehörige von Patienten, die auf unserer Palliativstation versorgt werden oder die auf einer anderen Station im Sterben liegen. Ein Angehöriger darf dauerhaft in diesen Fällen beim Patienten bleiben. Allerdings bitten wir darum, dass Sie das Zimmer möglichst nicht verlassen und die allgemeinen Hygiene-Regeln für Besucher beachten.
Ist der sterbende Patient an Covid-19 erkrankt, müssen die Angehörigen weitere Schutzmaßnahmen beachten, die wir dann mit Ihnen im Detail besprechen.
Da sich die notwendigen Maßnahmen durch Änderung der Landesverordnungen kurzfristig ändern bzw. in den beiden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland unterschiedlich sein können, beachten Sie bitte immer die aktuellen Regelungen für Ihr Bundesland.
Im Saarland sind Veranstaltungen bis auf Weiteres grundsätzlich verboten.
In Rheinland-Pfalz sind (unter Auflagen s.u.) ab dem 27.5. Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen, ab dem 10.6. mit bis zu 250 Personen zulässig. Im Innenberech können ab dem 10.6. Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen, ab dem 24.6. mit bis zu 150 Personen stattfinden.
Zu Veranstaltungen zählen Feiern oder Vortragsabende, aber auch Kreißsaalführungen. Besprechungen/Versammlungen beziehen sich auf Teammeetings, Projektgruppensitzungen, Mitarbeiterversammlungen etc.
Für beide Fälle gelten folgende Schutzmaßnahmen:
Reinigung
Im gesamten Krankenhaus sorgen unsere Reinigungskräfte und die Experten für Hygiene und Desinfektion für eine konsistente und korrekte Durchführung der Flächenreinigung. Regelmäßig werden alle Kontaktflächen, wie Türgriffe, Handläufe, Schränke und vor allem die Badezimmer mit VAH-geprüften und gelisteten Desinfektionsmitteln mit dem viruziden Wirkspektrum gereinigt und bearbeitet.
Die gesamte Wäsche wird kontinuierlich gereinigt, medizinische Abfälle werden entsprechend fachgerecht entsorgt. Geschirr und Besteck werden mit hohen Temperaturen (über 60 Grad Celsius) gereinigt und aufbereitet. In besonderen Bereiche nutzen wir Einmalgeschirr und -besteck, welches anschließend fachgerecht entsorgt wird.
Schutzmaßnahmen für Mitarbeitende
Unsere Mitarbeitenden im pflegerischen und medizinischen Bereich sind besonders geschult und senibilisiert, um alle nötigen Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen. Für sie und auch für andere Mitarbeitende z.B. in Service, Küche/Cafeteria oder in der Verwaltung wurden umfangreiche Bestimmungen zum Schutz vor Corona festgelegt:
Konsequenter Abstand:
Mit Schichtarbeit und mobilem Arbeiten wird sichergestellt, dass nicht mehr als eine Person je Raum arbeitet. Sobald eine 2. Person hinzukommt, tragen alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz. Das gilt insbesondere da, wo eine Trennung der Mitarbeitenden nicht möglich ist, z.B. in Küche und Cafeteria. Alle Räume werden regelmäßig und gründlich gelüftet, die Pausen verbringt jeder Mitarbeiter für sich. Menschenmengen und Händeschütteln sind untersagt. Enge in den Fluren oder Eingangsbereichen soll vermieden werden, die Mitarbeiter nutzen vornehmlich die Treppe, Aufzüge nur einzeln. Meetings / Besprechungen werden per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten. Zusammenkünfte sind nur dann zulässig, wenn sie für den Betrieb der Einrichtung unabdingbar sind. In diesem Fall müssen alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln einhalten.
Hygiene:
Husten oder Niesen nur in die Armbeuge, Hände vom Gesicht fernhalten, Klinken o.ä. mit dem Ellenbogen betätigen, regelmäßiges Händewaschen, Kontaktflächen desinfizieren, etc.: Die allgemeinen Hygieneregeln gelten selbstverständlich auch für unsere gesamte Mitarbeiterschaft. Desinfektionsmittel sind für alle leicht zugänglich.
Krankheitssymptome:
Wer Erkältungsanzeichen hat wie Fieber, Husten oder Halsschmerzen, darf seine Arbeit erst (wieder) aufnehmen, wenn er das mit seinem Hausarzt abgeklärt hat. Bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung muss der Vorgesetze direkt informiert werden, der gemeinsam mit dem zuständigen Hygieniker weitere Schutzmaßnahmen zur Unterbrechung einer möglichen Infektionskette einleitet.
Telefon: | 02641 83-0 |
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