Lohnfortzahlung für Hochwasser-Betroffene

Für viele Mitarbeitende ist die Hochwasser-Katastrophe ein harter Schlag. Wir sind allen dankbar, die selbst in dieser schwierigen Phase den Betrieb in unseren Einrichtungen so gut es geht aufrechterhalten.
Wir möchten versichern: Marienhaus steht in der Krise zusammen. Darum soll sich auch niemand Gedanken machen müssen, wenn wegen der Unwetterschäden der Dienst nicht angetreten werden kann. Wir haben beschlossen, dass persönlich betroffene Mitarbeitende bis mindestens 6. August 2021 von ihrem Dienst unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden. 
Die aktuelle Regelung gilt für Mitarbeitende,

  • deren Wohnung oder Haus zerstört oder in wesentlichen Bereichen dauerhaft oder zeitweise unbewohnbar ist,
  • die den Weg zur Arbeit nicht bewältigen können, weil sie kein Auto mehr zur Verfügung haben, der öffentliche Nahverkehr zu stark eingeschränkt ist oder die Zufahrten gesperrt sind,
  • denen die Kinderbetreuung weggebrochen ist und die kei-nen Ersatz finden,
  • die nächste Angehörige, z. B. Eltern, unterstützen müssen, die unter Hochwasser-Folgen leiden.

Wir danken allen, die trotz persönlicher Betroffenheit kreative Lösungen finden und weiterhin zum Dienst erscheinen. Wir sind uns bewusst, dass dazu nicht alle in der Lage sind. In diesem Fall sollten sich Mitarbeitende bei Ihren Vorgesetzen melden, um ihre Situation kurz zu schildern. Gesonderte Anträge o.ä. sind nicht nötig. 
Für die Zeit nach dem 06. August 2021 wird über das weitere Vorgehen rechtzeitig informiert.

Für weitere Info s. auch https://www.marienhaus-klinikum-ahr.de/hochwasser 

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